Die Trennung: Ablauf, Fristen, Belegssicherung & Rentenklärung
- Ablauf der Trennung
Eine klare Struktur schützt Ihre Interessen und erleichtert den späteren Scheidungsprozess.
- Entscheidung treffen
Klären Sie, ob die Trennung einvernehmlich erfolgt oder schriftlich mitgeteilt wird. - Getrennt leben
Definieren Sie einen festen Trennungszeitpunkt und sorgen Sie für getrennte Haushalte. - Trennungsvereinbarung aufsetzen
Vereinbaren Sie Unterhalt, Wohnrecht, Kostenteilung und Sorgerechtsfragen schriftlich. - Trennungsjahr dokumentieren
Halten Sie Datum des ersten vollständigen Kalendermonats getrennten Lebens fest.
- Wichtige Fristen und Zeiträume
Die Einhaltung aller Fristen sichert Ihre Ansprüche und verhindert Verzögerungen im Scheidungsverfahren.
- Trennungsjahr
Mindestens zwölf Monate getrennt leben – erst danach kann der Scheidungsantrag gestellt werden. - Scheidungsantrag
Frühestens im Anschluss an das Trennungsjahr beim Familiengericht einreichen. - Verjährungsfristen
Unterhalts- und Zugewinnansprüche können bis zu drei Jahre nach Rechtskraft geltend gemacht werden.
- Belegssicherung: So dokumentieren Sie richtig
Vollständige Unterlagen sind Ihr stärkstes Argument bei allen Scheidungsfolgen.
- Gehaltsabrechnungen und Lohnsteuerbescheinigungen
- Kontoauszüge (gemeinsame & alte Einzelkonten)
- Miet-, Darlehens- und Versicherungsverträge
- Schriftwechsel zum Trennungsbeschluss
- Nachweise über Betreuung und Ausbildung minderjähriger Kinder
- Rentenklärung und Rentenpunkte sichern
Ein lückenlos ausgefülltes Rentenkonto ist essenziell für den Versorgungsausgleich.
- Versicherungsverlauf anfordern
Bei der Deutschen Rentenversicherung online oder per Post. - Abgleich und Korrektur
Prüfen Sie Beschäftigungs-, Arbeitslosen- und Krankengeldzeiten. - Lücken schließen
Belege für Schul-, Studien- oder Kindererziehungszeiten nachreichen. - Formeller Kontenklärungsantrag (V0100)
Antrag einreichen und Feststellungsbescheid bis sechs Jahre rückwirkend sichern.
- Versorgungsausgleich: Ihre Rentenansprüche im Blick
Der Versorgungsausgleich gleicht während der Ehe erworbene Anwartschaften aus.
- Ehezeit
Von der Eheschließung bis zum Monat vor Zustellung des Scheidungsantrags. - Getrenntlebenszeit
Wird in der Regel weiter zur Ehezeit gerechnet, wenn keine andere Vereinbarung besteht. - Rentenbezug
Bestehende Rentenzahlungen beeinflussen den Ausgleich nicht grundsätzlich.
Persönliches Fazit von Antje Kaschube Fachanwältin für Familienrecht
Eine strukturierte Trennung legt den Grundstein für eine faire Scheidung. Je früher Sie Ihre Unterlagen ordnen und Rentenzeiten klären, desto glatter verläuft das Verfahren. Zögern Sie nicht, im Zweifel professionelle Unterstützung hinzuzuziehen, um Ihre Rechte und Ihre Zukunft zu sichern.