Die Trennung: Ablauf, Fristen, Belegssicherung & Rentenklärung

  1. Ablauf der Trennung
    Eine klare Struktur schützt Ihre Interessen und erleichtert den späteren Scheidungsprozess.
  • Entscheidung treffen
    Klären Sie, ob die Trennung einvernehmlich erfolgt oder schriftlich mitgeteilt wird.
  • Getrennt leben
    Definieren Sie einen festen Trennungszeitpunkt und sorgen Sie für getrennte Haushalte.
  • Trennungsvereinbarung aufsetzen
    Vereinbaren Sie Unterhalt, Wohnrecht, Kostenteilung und Sorgerechtsfragen schriftlich.
  • Trennungsjahr dokumentieren
    Halten Sie Datum des ersten vollständigen Kalendermonats getrennten Lebens fest.
  1. Wichtige Fristen und Zeiträume
    Die Einhaltung aller Fristen sichert Ihre Ansprüche und verhindert Verzögerungen im Scheidungsverfahren.
  • Trennungsjahr
    Mindestens zwölf Monate getrennt leben – erst danach kann der Scheidungsantrag gestellt werden.
  • Scheidungsantrag
    Frühestens im Anschluss an das Trennungsjahr beim Familiengericht einreichen.
  • Verjährungsfristen
    Unterhalts- und Zugewinnansprüche können bis zu drei Jahre nach Rechtskraft geltend gemacht werden.
  1. Belegssicherung: So dokumentieren Sie richtig
    Vollständige Unterlagen sind Ihr stärkstes Argument bei allen Scheidungsfolgen.
  • Gehaltsabrechnungen und Lohnsteuerbescheinigungen
  • Kontoauszüge (gemeinsame & alte Einzelkonten)
  • Miet-, Darlehens- und Versicherungsverträge
  • Schriftwechsel zum Trennungsbeschluss
  • Nachweise über Betreuung und Ausbildung minderjähriger Kinder
  1. Rentenklärung und Rentenpunkte sichern
    Ein lückenlos ausgefülltes Rentenkonto ist essenziell für den Versorgungsausgleich.
  • Versicherungsverlauf anfordern
    Bei der Deutschen Rentenversicherung online oder per Post.
  • Abgleich und Korrektur
    Prüfen Sie Beschäftigungs-, Arbeitslosen- und Krankengeldzeiten.
  • Lücken schließen
    Belege für Schul-, Studien- oder Kindererziehungszeiten nachreichen.
  • Formeller Kontenklärungsantrag (V0100)
    Antrag einreichen und Feststellungsbescheid bis sechs Jahre rückwirkend sichern.
  1. Versorgungsausgleich: Ihre Rentenansprüche im Blick
    Der Versorgungsausgleich gleicht während der Ehe erworbene Anwartschaften aus.
  • Ehezeit
    Von der Eheschließung bis zum Monat vor Zustellung des Scheidungsantrags.
  • Getrenntlebenszeit
    Wird in der Regel weiter zur Ehezeit gerechnet, wenn keine andere Vereinbarung besteht.
  • Rentenbezug
    Bestehende Rentenzahlungen beeinflussen den Ausgleich nicht grundsätzlich.

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