Scheidung mit Auslandsbezug: Zuständigkeit & Gerichtsstand im Familienrecht
Zuständigkeit bei Ehescheidung mit Auslandsbezug
Fachlich fundiert erklärt von einer Familienrechtsexpertin
Die Frage, wo eine Scheidung rechtlich durchgeführt wird, ist bei internationalen Ehen oder Wohnsitzen im Ausland keineswegs trivial. Die Zuständigkeit hängt von verschiedenen Faktoren ab – insbesondere vom gewöhnlichen Aufenthalt der Ehegatten, der Staatsangehörigkeit und internationalen Abkommen.
Allgemeine Zuständigkeit nach deutschem Recht
Nach deutschem Familienrecht (§ 122 FamFG) ist grundsätzlich das Familiengericht am Wohnort eines Ehegatten zuständig. Leben beide Ehepartner in Deutschland, ist die Lage klar: Das örtlich zuständige Amtsgericht (Familiengericht) übernimmt das Verfahren.
Scheidung mit Auslandsbezug – was gilt?
Sobald ein Auslandsbezug besteht – etwa weil ein Ehepartner im Ausland lebt oder die Ehe im Ausland geschlossen wurde – greifen internationale Zuständigkeitsregeln. Besonders relevant sind:
EU-Verordnung Brüssel IIb (Verordnung (EU) 2019/1111)
Diese regelt die internationale Zuständigkeit innerhalb der EU. Zuständig ist das Gericht:
- am gewöhnlichen Aufenthalt beider Ehegatten
- am gewöhnlichen Aufenthalt eines Ehegatten, wenn der andere zustimmt
- am letzten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt, sofern einer dort noch lebt
- am Wohnsitz des Antragstellers, wenn dieser mindestens ein Jahr dort lebt
- bei gemeinsamer Staatsangehörigkeit: das Gericht des Herkunftsstaates
Beispiel: Ein deutsches Ehepaar lebt seit zwei Jahren in Spanien. Die Scheidung kann vor einem spanischen Gericht eingereicht werden – oder unter Umständen auch in Deutschland, wenn einer der Ehepartner dorthin zurückkehrt und dort mindestens ein Jahr lebt.
Rechtswahl: Deutsches Recht trotz Auslandswohnsitz
Was viele nicht wissen: Deutsche Staatsangehörige können deutsches Recht wählen, auch wenn sie dauerhaft im Ausland leben. Dies ergibt sich aus Art. 5 Abs. 1 der Rom III-Verordnung.
Erweiterung des Beispiels:
Zwei deutsche Staatsangehörige leben gemeinsam in Spanien. Sie möchten sich nach deutschem Recht scheiden lassen. Das ist möglich – und die Scheidung kann in Deutschland durchgeführt werden. Zuständig ist dann das Familiengericht Berlin-Schöneberg, das zentral für Auslandsscheidungen deutscher Staatsangehöriger zuständig ist.
Diese Option bietet viele Vorteile:
- Vertrautheit mit deutschem Recht
- Klare Regelungen zur Versorgungsausgleich, Unterhalt und Zugewinnausgleich
- Keine Übersetzungen oder fremdsprachige Verfahren notwendig
Praktische Hinweise für Betroffene
- Rechtzeitig klären: Wer im Ausland lebt, sollte frühzeitig prüfen, ob eine Scheidung in Deutschland möglich und sinnvoll ist.
- Sprachbarrieren & Rechtskultur: Verfahren im Ausland können sprachlich und kulturell herausfordernd sein.
- Rechtswahl & Anerkennung: Auch wenn die Scheidung im Ausland erfolgt, muss sie in Deutschland anerkannt werden – insbesondere bei Drittstaaten.
- Zentrale Zuständigkeit: Für deutsche Staatsangehörige im Ausland ist das Familiengericht Berlin-Sch