Rechtliche Folgen der Scheidung: Unterhalt, Vermögensaufteilung & Steuer


Rechtliche Folgen der Scheidung: Unterhalt, Vermögensaufteilung & Steuer

Eine Scheidung löst weitreichende rechtliche Fragen aus: Wer erhält wie viel Unterhalt? Wie wird das Vermögen aufgeteilt? Welche steuerlichen Konsequenzen folgen? In diesem Ratgeber finden Sie klare Antworten, Praxisbeispiele und weiterführende Links.

1. Ehegattenunterhalt

Grundsätzlich kann nach der Scheidung ein Anspruch auf Ehegattenunterhalt bestehen, wenn ein Ehepartner wegen Kinderbetreuung, Krankheit oder fehlender Erwerbsfähigkeit nicht für den eigenen Unterhalt sorgen kann.

  • Trennungsunterhalt: Ab dem Tag der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung.
  • Geschiedenenunterhalt: Nach der Scheidung nur in Ausnahmefällen (z. B. Betreuung minderjähriger Kinder).
  • Bedarf und Leistungsfähigkeit: Maßgeblich sind Lebensstandard während der Ehe und Einkommen beider Partner.

Praxisbeispiel Unterhalt

Anna hat zwei kleine Kinder und war während der Ehe Hausfrau. Nach der Scheidung beantragt sie Geschiedenenunterhalt. Das Gericht bemisst ihren Bedarf auf 1.800 € monatlich, Davon deckt ihr eigenes Einkommen von 500 € bereits ab. Der restliche Unterhaltsbetrag wird einkommensabhängig berechnet.


2. Vermögensaufteilung & Zugewinnausgleich

2.1 Güterstand während der Ehe

Der gesetzliche Güterstand in Deutschland ist die Zugewinngemeinschaft. Alternativ können Ehepaare Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vereinbaren. Die Wahl beeinflusst, wie Vermögenszugänge verteilt werden.

  • Zugewinngemeinschaft: Jeder Ehepartner behält sein Anfangsvermögen, am Ende wird der Zugewinn ausgeglichen.
  • Gütertrennung: Kein Zugewinnausgleich, Vermögen bleibt getrennt.
  • Gütergemeinschaft: Gemeinsames Vermögen, Abwicklung oft komplex.

2.2 Praxisbeispiel Zugewinnausgleich

Peter startete mit 10.000 € Ersparnissen, Maria mit 5.000 €. Am Ende liegen die Werte bei 50.000 € bzw. 15.000 €. Peters Zugewinn (40.000 €) minus Marias Zugewinn (10.000 €) ergibt 30.000 €; die Hälfte, 15.000 €, steht für den Ausgleich zu.


3. Steuerliche Folgen nach der Scheidung

Nach Rechtskraft der Scheidung ändert sich automatisch die Steuerklasse:

  • Frühere gemeinsame Veranlagung entfällt.
  • Einzelnveranlagung in Steuerklasse I bzw. II (mit Kindern).

Praxisbeispiel Steuerklassenwechsel

Vor der Scheidung hatten beide Partner Steuerklasse IV. Danach wechselt jeder in Klasse I. Ein geringer monatlicher Nettogehaltseffekt kann durch Ausgleichszahlungen (Unterhalt) kompensiert werden.


4. Weitere rechtliche Aspekte


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Häufig gestellte Fragen

Wer hat Anspruch auf Ehegattenunterhalt? Ein Anspruch besteht, wenn ein Ehepartner die eheliche Lebensverhältnisse nicht selbst aufrechterhalten kann und die ehelichen Lebensverhältnisse abhängig von Bedarf und Leistungsfähigkeit bemessen werden. Wie wird der Zugewinnausgleich berechnet? Der Zugewinn beider Partner wird ermittelt, die Differenz halbiert und die Hälfte an den Partner mit dem geringeren Zugewinn ausgeglichen. Ändert sich meine Steuerklasse nach der Scheidung? Ja, die gemeinsame Veranlagung entfällt und jeder Partner wird einzeln veranlagt (Steuerklasse I oder II). Kann ich die Scheidung digital einreichen? In vielen Bundesländern ist die elektronische Einreichung möglich. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Familiengericht oder nutzen Sie unseren Online-Service.


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