📌 Düsseldorfer Tabelle 2025 – Aktuelle Unterhaltswerte und Praxistipps
1. Was ist die Düsseldorfer Tabelle?
Die Düsseldorfer Tabelle ist seit Jahrzehnten die zentrale Orientierungshilfe für die Berechnung des Kindesunterhalts in Deutschland. Sie wird jährlich vom Oberlandesgericht Düsseldorf in Abstimmung mit anderen Oberlandesgerichten veröffentlicht und bundesweit von Familiengerichten angewendet. Auch wenn sie keine Gesetzeskraft besitzt, hat sie faktisch hohe Relevanz für die Praxis.
2. Änderungen zum 01.01.2025
Zum Jahresbeginn 2025 wurden die Bedarfssätze für minderjährige und volljährige Kinder leicht angehoben. Die Anpassung berücksichtigt die gestiegenen Lebenshaltungskosten und folgt der Siebten Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung.
3. Übersicht der Bedarfssätze nach Einkommensgruppen
Die folgende Tabelle zeigt die monatlichen Unterhaltsbeträge nach Altersstufen und Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen:
Nettoeinkommen (€) | 0–5 Jahre | 6–11 Jahre | 12–17 Jahre | ab 18 Jahre | Prozentsatz | Bedarfskontrollbetrag (€) |
---|---|---|---|---|---|---|
bis 2.100 | 482 | 554 | 649 | 693 | 100 % | 1.200 / 1.450 |
2.101–2.500 | 507 | 582 | 682 | 728 | 105 % | 1.750 |
2.501–2.900 | 531 | 610 | 714 | 763 | 110 % | 1.850 |
2.901–3.300 | 555 | 638 | 747 | 797 | 115 % | 1.950 |
3.301–3.700 | 579 | 665 | 779 | 832 | 120 % | 2.050 |
3.701–4.100 | 617 | 710 | 831 | 888 | 128 % | 2.150 |
4.101–4.500 | 656 | 754 | 883 | 943 | 136 % | 2.250 |
4.501–4.900 | 695 | 798 | 935 | 998 | 144 % | 2.350 |
4.901–5.300 | 733 | 843 | 987 | 1.054 | 152 % | 2.450 |
5.301–5.700 | 772 | 887 | 1.039 | 1.109 | 160 % | 2.550 |
4. Kindergeldanrechnung und Zahlbeträge
Das Kindergeld beträgt seit Januar 2025 monatlich 255 €. Bei minderjährigen Kindern wird es zur Hälfte angerechnet (§ 1612b BGB), bei volljährigen Kindern vollständig, sofern es direkt an das Kind ausgezahlt wird.
Beispiel:
Ein Kind (6–11 Jahre) mit einem Bedarfssatz von 554 € → Zahlbetrag = 554 € – 127,50 € = 426,50 €
5. Selbstbehalt und Bedarfskontrollbetrag
Der notwendige Selbstbehalt bleibt unverändert:
- Erwerbstätige: 1.450 €
- Nicht Erwerbstätige: 1.200 €
Der Bedarfskontrollbetrag stellt sicher, dass der Unterhaltspflichtige nach Abzug des Unterhalts noch über ein angemessenes Einkommen verfügt.
6. Praxistipps für Eltern
- 🔄 Regelmäßige Überprüfung: Bei Einkommensänderungen oder Alterswechsel des Kindes sollte der Unterhalt neu berechnet werden.
- 🤝 Einvernehmliche Regelung: Eine außergerichtliche Einigung über Zahlbeträge kann gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden.
- 📞 Beratung empfohlen: Bei Unsicherheiten zur Einstufung oder Kindergeldanrechnung empfiehlt sich die frühzeitige anwaltliche Beratung.
Fazit
Die Düsseldorfer Tabelle 2025 bringt eine moderate Erhöhung der Unterhaltsbeträge mit sich. Für Eltern ist sie ein wichtiges Instrument zur fairen und transparenten Berechnung des Kindesunterhalts. Als Fachanwältin für Familienrecht unterstütze ich Sie gerne bei der individuellen Berechnung und rechtssicheren Umsetzung.