Fachanwaltskanzlei für Familienrecht
RA Kaschube
Die Seite Ehe-Scheidung-München ermöglicht Ihnen die kostengünstige Abwicklung aller Formalitäten bequem von zu Hause - online. Dabei unterstützen Sie Fachanwälte mit Sachverstand und langjähriger Erfahrung telefonisch, per Videochat oder vor Ort in München. Seit 2008 führen wir erfolgreich auch sogenannte Online-Scheidungen am Familiengericht München durch.
Fachanwälte für Familienrecht wissen, worauf es bei der Ehescheidung ankommt.
Schauen Sie sich unverbindlich auf unserer Seite um. Sie finden hier bereits viele Antworten auf Ihre Fragen. Natürlich sind wir auch jederzeit telefonisch unter
Telefon 089 999 50505 oder per Email für Sie erreichbar.
Schützen Sie sich vor unangenehmen Überraschungen, indem Sie rechtzeitig aktiv werden und die folgende Checkliste befolgen, am besten noch bevor Sie oder Ihr Partner aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen.
Eine Erstberatung bei einem Rechtsanwalt ist auf jeden Fall empfehlenswert, um finanziellen Schaden zu minimieren.
Die Erstberatung ist kostenfrei - fragen Sie nach.
Mit unserer Fachanwaltskanzlei in München können Sie Ihre Scheidung direkt online oder vor Ort am Familiengericht München Pacellistraße 5, 80315 München einreichen, egal ob streitig oder einvernehmlich. Wir bieten Ihnen kompetente Beratung und professionelle Unterstützung in allen Angelegenheiten des Familienrechts
Schützen Sie sich vor unangenehmen Überraschungen, indem Sie rechtzeitig aktiv werden und die folgenden Tipps befolgen, am besten noch bevor Sie oder Ihr Partner aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen.
Eine Erstberatung bei einem Rechtsanwalt ist auf jeden Fall empfehlenswert, um finanziellen Schaden zu minimieren.
Die Erstberatung ist kostenfrei - fragen Sie nach.
Überblick verschaffen: Nehmen Sie sich Zeit, um wichtige Unterlagen zu sichten und den finanziellen Status zu überprüfen. Dies beinhaltet Girokonten, Sparkonten, Wertpapierdepots, Lebensversicherungen, Bausparverträge und Darlehensverträge. Machen Sie Kopien von wichtigen Dokumenten wie Jahresbescheinigungen, da Sie möglicherweise später keinen Zugriff mehr auf die Originale haben. Vergessen Sie nicht, zusätzlich die letzten 12 Verdienstabrechnungen und den letzten Steuerbescheid für eine Unterhaltsberechnung zu kopieren.
Listen anlegen: Erstellen Sie eine Aufstellung, was beiden Partnern gemeinsam gehört und was nur einem Partner gehört. Fertigen Sie auch eine solche Aufstellung für den Hausrat an. Grundsätzlich gilt, dass nur das, was während der Ehe angeschafft wurde, gemeinsames Eigentum ist.
Konto prüfen: Wenn Sie noch kein eigenes Konto haben, ist es jetzt an der Zeit, eins zu eröffnen. Falls Sie ein gemeinsames Konto haben, sollte der Guthabenbetrag geteilt werden. Wenn sich das Konto im Minus befindet, muss es vor der Auflösung oder Übertragung auf einen Partner ausgeglichen werden. Beachten Sie, dass Ihr Partner, wenn er eine Kontovollmacht hat, Konten und Sparbücher leeren kann. Sperren Sie gegebenenfalls die zweite Kredit- und/oder EC-Karte. Ziehen Sie vorsorglich keine Darlehensraten mehr für Kredite Ihres Partners ein und kündigen Sie das Lastschriftverfahren.
Lebensversicherung und Testament ändern: Wenn Sie Ihren Partner als Begünstigten Ihrer Lebensversicherung eingetragen haben, ändern Sie dies. Gleiches gilt für Ihr Testament. Wenn Sie ein gemeinsames Testament mit Ihrem Partner erstellt haben, erklären Sie es für ungültig. Wenn Sie das Testament allein unterschrieben und Ihren Partner als Erben eingesetzt haben, reicht es aus, ein neues Testament zu verfassen und einen anderen Erben zu benennen. Falls Sie bisher noch kein Testament haben, erbt Ihr Ehepartner automatisch gemäß dem Gesetz, bis die Scheidung eingereicht wird. Dies kann umgangen werden, indem Sie jetzt ein Testament aufsetzen.
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