Überblick verschaffen: Nehmen Sie sich Zeit, um wichtige Unterlagen zu sichten und den finanziellen Status zu überprüfen. Dies beinhaltet Girokonten, Sparkonten, Wertpapierdepots, Lebensversicherungen, Bausparverträge und Darlehensverträge. Machen Sie Kopien von wichtigen Dokumenten wie Jahresbescheinigungen, da Sie möglicherweise später keinen Zugriff mehr auf die Originale haben. Vergessen Sie nicht, zusätzlich die letzten 12 Verdienstabrechnungen und den letzten Steuerbescheid für eine Unterhaltsberechnung zu kopieren.
Listen anlegen: Erstellen Sie eine Aufstellung, was beiden Partnern gemeinsam gehört und was nur einem Partner gehört. Fertigen Sie auch eine solche Aufstellung für den Hausrat an. Grundsätzlich gilt, dass nur das, was während der Ehe angeschafft wurde, gemeinsames Eigentum ist.
Konto prüfen: Wenn Sie noch kein eigenes Konto haben, ist es jetzt an der Zeit, eins zu eröffnen. Falls Sie ein gemeinsames Konto haben, sollte der Guthabenbetrag geteilt werden. Wenn sich das Konto im Minus befindet, muss es vor der Auflösung oder Übertragung auf einen Partner ausgeglichen werden. Beachten Sie, dass Ihr Partner, wenn er eine Kontovollmacht hat, Konten und Sparbücher leeren kann. Sperren Sie gegebenenfalls die zweite Kredit- und/oder EC-Karte. Ziehen Sie vorsorglich keine Darlehensraten mehr für Kredite Ihres Partners ein und kündigen Sie das Lastschriftverfahren.
Lebensversicherung und Testament ändern: Wenn Sie Ihren Partner als Begünstigten Ihrer Lebensversicherung eingetragen haben, ändern Sie dies. Gleiches gilt für Ihr Testament. Wenn Sie ein gemeinsames Testament mit Ihrem Partner erstellt haben, erklären Sie es für ungültig. Wenn Sie das Testament allein unterschrieben und Ihren Partner als Erben eingesetzt haben, reicht es aus, ein neues Testament zu verfassen und einen anderen Erben zu benennen. Falls Sie bisher noch kein Testament haben, erbt Ihr Ehepartner automatisch gemäß dem Gesetz, bis die Scheidung eingereicht wird. Dies kann umgangen werden, indem Sie jetzt ein Testament aufsetzen.
Die Erstberatung bei einer Scheidung kann auch online durchgeführt werden. Wir bieten mittlerweile die Möglichkeit einer telefonischen oder virtuellen Erstberatung an. Hierbei besprechen Sie Ihre Situation mit einem Fachanwalt für Familienrecht, schildern Ihre Fragen und erhalten erste rechtliche Einschätzungen. Es entstehen keine Kosten.
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